Dresdner
Reinigungsdienst
Betreuung &
Entlastung durch den
Wurde bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen ein Pflegegrad festgestellt?
Neben den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 ein sogenannter
Entlastungsbetrag zu.
Die Höhe des Entlastungs- und
Betreuungsbetrages beträgt
unabhängig vom Pflegegrad derzeit
125,00 Euro.
Der Betrag ist vielseitig einsetzbar.
U. a. auch für
Unterstützungsleistungen im Haushalt. Da
gibt es Einiges zu tun und das müssen Sie
nicht allein bewältigen.
Die Pflege und Betreuung von Angehörigen ist zumeist eine große Herausforderung.
Ein Vollzeit-Job.
Neben der Pflege wartet ein kompletter
Haushalt auf Zuwendung. Letztendlich sollen
die eigenen 4 Wände der zu Pflegenden ein
Wohlfühlort bleiben und der häufig darauf
eingeschränkte Lebensraum ein angenehmer
Platz sein.
Eine gesunde und saubere Umgebung.
Als Pflegeperson sollten Sie Ihre Kräfte
einteilen. Lassen Sie den Haushalt nicht zur
Last werden und nutzen Sie Ihre kostbare Zeit
sinnvoll.
In vielen Fällen werden diese Ihnen zustehenden
Entlastungsbeträge gar nicht in Anspruch genommen.
Falls Sie für diese Zuwendung der Pflegekasse keine
anderweitige sinnvolle und nützliche
Einsatzmöglichkeit nutzen, denken Sie darüber nach,
den Haushalt engagierten Profis zu überlassen.
Der Dresdner Reinigungsdienst übernimmt als
zertifiziertes Unternehmen für Sie und Ihre
pflegebedürftigen Angehörigen Haushalt nahe
Dienstleistungen im Sinne des § 36 SGB XI, für
welche Sie den Entlastungsbeitrag einsetzen
können.
Kommen Sie einfach auf uns zu und sprechen Sie
mit uns darüber. Wir unterbreiten Ihnen ein
maßgeschneidertes Angebot.
Gewinnen Sie mehr Zeit für sich und die
Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.